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   BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20   

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BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20 (https://dejure.org/2020,20729)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2020 - 3 B 1.20 (https://dejure.org/2020,20729)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 3 B 1.20 (https://dejure.org/2020,20729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Streit um eine Halt- und Parkregelung auf der einer Grundstückszufahrt gegenüberliegenden Straßenseite; Teilbarkeit einer Allgemeinverfügung; Voraussetzung für die Teilaufhebung eines Verwaltungsaktes; Teilbarkeit bei Ermessen der Behörde; Anforderungen an die Darlegung ...

  • rewis.io

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um eine Halt- und Parkregelung auf der einer Grundstückszufahrt gegenüberliegenden Straßenseite; Teilbarkeit einer Allgemeinverfügung; Voraussetzung für die Teilaufhebung eines Verwaltungsaktes; Teilbarkeit bei Ermessen der Behörde; Anforderungen an die Darlegung ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    Das ist in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise darzulegen und setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Beruht die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehreren tragenden Gründen, muss hinsichtlich jedes dieser Gründe das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes dargetan werden, da ansonsten die Zulassungsvoraussetzung der Entscheidungserheblichkeit fehlt (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    a) Die Klägerin macht als Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend, das Berufungsgericht habe sich mit dem Rechtssatz, die angegriffene Anordnung von Parkständen verdeutliche bzw. wiederhole nur das nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO gegenüber ihrer Grundstückszufahrt bestehende Parkverbot, in Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2019 - 3 C 7.17 [ECLI:DE:BVerwG:2019:240119U3C7.17.0] - (BVerwGE 164, 253) gesetzt, wonach der Orientierungswert für die Einordnung einer Straße als schmal bei der Unterschreitung einer Fahrbahnbreite von 5, 50 m liege.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    Das stehe im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - (ZfSch 2004, 139), wonach sich § 42 Abs. 2 VwGO ein Erfordernis nachhaltiger bzw. regelmäßiger Betroffenheit weder im Allgemeinen noch im Speziellen entnehmen lasse.
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    Dadurch habe sich der Verwaltungsgerichtshof in einen Gegensatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41) gesetzt.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    Steht - wie hier - der Erlass des Verwaltungsaktes im Ermessen der Behörde, ist auch von Bedeutung, ob die Behörde den Verwaltungsakt auch ohne die angegriffene Teilregelung erlassen hätte; durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 - NVwZ-RR 1989, 241 f. und Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 [ECLI:DE:BVerwG:2015:190215U7C11.12.0] - BVerwGE 151, 213 Rn. 47, jeweils zu einer fachplanerischen Entscheidung sowie Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juli 2019, § 42 Abs. 1 VwGO Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    d) Denselben Begründungsmangel weist die Beschwerde auf, soweit die Klägerin eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - (Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9), vom 22. Januar 1971 - 7 C 42.70 - (BVerwGE 37, 116) und vom 8. September 1972 - 7 C 8.71 - (Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 11) daraus herleiten will, dass das Berufungsgericht in seinem Beschluss zugrunde gelegt habe, Besucher der kirchlichen Einrichtungen dürften den ... zum Parken nutzen (dort B.4.).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    Der Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht richtet sich nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für behauptete Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes.
  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20
    Steht - wie hier - der Erlass des Verwaltungsaktes im Ermessen der Behörde, ist auch von Bedeutung, ob die Behörde den Verwaltungsakt auch ohne die angegriffene Teilregelung erlassen hätte; durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 - NVwZ-RR 1989, 241 f. und Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 [ECLI:DE:BVerwG:2015:190215U7C11.12.0] - BVerwGE 151, 213 Rn. 47, jeweils zu einer fachplanerischen Entscheidung sowie Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juli 2019, § 42 Abs. 1 VwGO Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91

    Fernstraßen - Festsetzung einer Ortsdurchfahrt

  • BVerwG, 02.01.1997 - 8 B 240.96

    Ausschluss der Regeln der Teilunanfechtbarkeit aus den §§ 121, 70

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Es ist auch anzunehmen, dass das Regierungspräsidium bei Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots die Titelerteilungssperre als selbständige Regelung aufrechterhalten wollte (zur Teilbarkeit eines Verwaltungsakts etwa BVerwG, Urteil vom 14.03.1997 - 8 C 1.97 -, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 01.07.2020 - 3 B 1.20 -, juris Rn. 14, und vom 30.05.2006 - 6 B 28.06 -, Rn. 6).
  • VG Köln, 13.11.2020 - 9 K 573/18

    Regelung zur Identitätsüberprüfung bei Prepaid-SIM-Karten teilweise rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1.20 -, juris Rn. 14, m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen

    vgl. zur Teilbarkeit eines Verwaltungsakts: BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 -, juris, Rn. 14 m.w.N.
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